100 Fehler bei der Einstufung von Pflegebedürftigen + was Sie dagegen tun können
Der seit 2017 gültige Pflegebedürftigkeitsbegriff hat im Berufsalltag einiges an Ernüchterung gebracht. Noch immer denken Pflegekräfte in Arbeit, „wir machen dies, wir machen jenes“. Aber diese Sichtweise greift im neuen System nicht mehr. Kein Wunder, wenn es mit der Einstufung nicht klappt.
Die stationäre Altenhilfe benötigt zudem die Begutachtungsmodule für die Erstellung der Daten zu den Qualitätsindikatoren.
Die richtige Einstufung ist wichtig für die Erlöse, stationär für die Personalermittlung und die QI und ambulant natürlich für die Leistungsgenerierung und Kundenzufriedenheit. Denn in den Beratungseinsätzen nach § 37 SGB XI sollte eine Beratung zum richtigen Pflegegrad und den Leistungen aus dem SGB XI nicht fehlen.
Inhalte
Pflegebedürftigkeitsbegriff wird falsch angewendet
Vorbereitung zur Einstufung schwächelt
Die Begutachtung wird nicht geführt
Die Anwendung der Module wird falsch verstanden
Sollte Frau König wegen eines Gerichtstermins kurzfristig verhindert sein, findet die Veranstaltung mit einer kompetenten Vertretung statt.
Zielgruppe
Führungskräfte, Pflegefachkräfte
Beruflich Pflegende erhalten 8 Fortbildungspunkte.
Status:
Kursnr.: 231-051
Beginn: Do., 20.04.2023, 09:00 - 16:30 Uhr
Dauer: 1
Kursort: Haus Kiefer
Gebühr: 140,00 €