Rechtsupdate für 2023: Änderungen im Familien- und Betreuungsrecht
Das Betreuungsrecht und einzelne Paragraphen im Familienrecht wurden im Mai 2021 mit Inkrafttreten zum 1.1.2023 in wichtigen Punkten geändert.
Die Reform ist auch im Krankenhaus und in der Pflege überhaupt von großer Bedeutung.
Das ganze Rechtsgebiet wurde modernisiert und noch stärker darauf ausgerichtet, die Selbstbestimmung und die Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen zu stärken.
Der Betreuer darf seine Einflussmöglichkeiten nur noch einsetzen, soweit es unbedingt erforderlich ist. Ehegatten können sich dann in Angelegenheiten der Gesundheitssorge kraft Gesetzes für die Dauer von 6 Monaten gegenseitig vertreten, wenn ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge vorübergehend rechtlich nicht besorgen kann. Daraus ergeben sich für den medizinischen und pflegerischen Alltag viele Veränderungen.
Ein wichtiges Update für die Rechtskenntnisse. Anschließend können Sie sicher handeln, Möglichkeiten schaffen, Grenzen setzen und wahren und sich rechtssicher für die Ihnen anvertrauten Menschen einsetzen.
Inhalte
Die Änderungen im Einzelnen:
Was kann, darf, soll der gesetzliche Betreuer?
Grenzen des Betreuerwillens
Die „neue“ Ehegattenstellvertretung
Auswirkungen in der Praxis
Methoden
Interaktiver Vortrag mit Beispielen und Schaubildern
Bearbeitung von Fallbeispielen
Diskussion
Zielgruppe
Fachkräfte aus allen Bereichen, Interessierte
Beruflich Pflegende erhalten 8 Fortbildungspunkte.
Für Mitarbeiter/innen der Kooperationspartner von Bildung in Zusammenarbeit gebührenfrei.
Status:
Kursnr.: 221-092
Beginn: Mi., 22.06.2022, 09:00 - 16:30 Uhr
Dauer: 1
Kursort: Haus Kiefer
Gebühr: 120,00 €